Kinderschutzleisten

In einigen Bundesländern und nach Aussage der dort gültigen Landesbauordnung werden für den Gebrauch von Geschosstreppen sogenannte "Kinderschutzleisten" erforderlich. Diese sollen verhindern, dass Kleinkinder zwischen den Stufen hindurchrutschen können.
Vor dem Kauf einer Treppe sollte der Kunde die für sein Bundesland geltende LBO zu Rate ziehen.
Die Grundpreise unserer Treppen gelten ausdrücklich "ohne Kinderschutzleisten".
Diese können beim Kauf dazubestellt werden.
Bitte informieren Sie sich selbst, ob in Ihrer Landesbauordnung die Verwendung von Kinderschutzleisten vorgeschrieben ist.