
Alle Landesbauordnungen in Deutschland sehen vor, dass nur die Bauprodukte in Verwendung treten dürfen, die im Sinne der Landesbauordnung "gebrauchstauglich" sind. Diese Bauprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten, Leben und Gesundheit der Benutzer nicht gefährden und über eine angemessene Zeitdauer die Anforderungen der Landesbauordnung erfüllen.
Unser Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung im traditionellen Holztreppenbau und ist herstellungsberechtigter Betrieb und Mitbenutzer einer
Europäisch Technischen Zulassung - kurz : ETA
Hierin sind strenge Richtlinien wie z.B.: Bauteilabmessungen, Konstruktionsdetails und Bauanschlüsse genau beschrieben.
Wer seine Treppen nach diesen Vorgaben baut, der erstellt auch eine standsichere Treppe.
Die erteilte Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment - ETA) erlaubt dem Produkthersteller die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts und den ungehinderten Zugang zum europäischen Markt bzw. deren Vertragsstaaten.
Mit einer CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller somit, dass er eine werkseigene Produktionskontrolle WPK nach folgenden Kriterien durchführt:
• Führung eines Nachweises zur Nutzungssicherheit, insbesondere zur Standsicherheit.
• Lückenloses Qualitätsmanagement
• werkseigene Produktionskontrolle im Herstellbetrieb
• Stichprobenkontrolle aus laufender Produktion durch externen Prüfer
• Eingangskontrolle und deren Dokumentation bei Holzlieferungen
• umfassende und regelmäßige Schulung aller am Produktionsprozess beteiligten Personen